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AGB


1. Geltung der Bedingungen:


Anbieter der Leistungen und Vertragspartner des Kunden ist die SBerndt-IT Inhaber Sebastian Berndt (im Folgenden SBerndt-IT genannt), Am Steigleiter 16, 63776 Mömbris-Hohl.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von SBerndt-IT erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Unsere AGBs gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst dann wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung gegensätzlicher Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen. Das heißt sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen! Abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form wirksam.

2. Angebot und Vertragsabschluss:


Die durch SBerndt-IT erstellten Angebote beruhen auf den Angaben der Hersteller, daher können Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen geringfügig abweichen und nur als Näherungswerte Verstanden werden. Ebenso stellen sie keine Zusicherung von Eigenschaften durch SBerndt-IT für Fremdprodukte dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Mündliche Zusatzabsprachen haben ohne Niederschrift und beiderseitige Bestätigung keine Gültigkeit.

3. Preise:


Soweit nichts anderes angegeben, gelten die Preise in den Angeboten von SBerndt-IT 7 Tage ab dem Angebotsdatum. Leistungen, die über den Inhalt eines Angebotes hinaus gehen, werden ausdrücklich nach den tagesaktuellen Preisen berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Umweltpauschale, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager SBerndt-IT.


4. Liefer- und Leistungszeit:


Termine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch SBerndt-IT steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von SBerndt-IT durch Zulieferanten und Hersteller. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und anderer unvorhersehbaren Ereignissen, welche SBerndt-IT die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und durch SBerndt-IT nicht vertretbar sind (z.B. behördliche Anordnungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse) berechtigen SBerndt-IT, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Störung zzgl. einer angemessenen Frist hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.


5. Annahmeverzug:


Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann SBerndt-IT die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. SBerndt-IT ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Bruttokaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach.


6. Liefermenge/ Fehllieferung:


Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt, an SBerndt-IT schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Weiterhin verpflichtet sich der Käufer bei versehentlich durch SBerndt-IT ohne Bestellung gelieferte Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber SBerndt-IT anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch SBerndt-IT bereit zu halten. Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht fristgerecht erfolgen, wird dies von SBerndt-IT als Annahme der Ware angesehen, so dass der Käufer dazu verpflichtet ist, den üblichen und angemessenen Kaufpreis für die Ware an SBerndt-IT zu zahlen.


7. Gefahrenübergang:


a) Kommt ein Kaufvertrag zwischen SBerndt-IT und einem anderen Unternehmen gemäß § 14 BGB zu Stande, so geht die Gefahr auf den Unternehmer folgendermaßen über: Bei Abholung: mit Übergabe der Ware; bei Versand: mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person, Firma oder Anstalt.
b) Kommt ein Kaufvertrag zwischen SBerndt-IT und einem Verbraucher gemäß § 13 BGB zu Stande, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der verkauften Sache auf den Kunden nur bei Annahmeverzug des Verbrauchers über.


8. Ansprüche und Recht wegen Mängel:


a) Ansprüche bestehen innerhalb des gesetzlichen Rahmens, das heißt die Gewährleistung bei Neuwaren besteht 2 Jahre ab Lieferdatum. Für Gebrauchtware besteht keine Gewährleistung. Garantien werden keine übernommen solange dies nicht ausdrücklich und schriftlich festgehalten ist. Bei der gleichzeitigen Lieferung von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend, außer dies ist schriftlich so vereinbart.
b) Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
c) Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel, es sei denn, der Käufer weist nach, oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Des Weiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus.
d) Mängel müssen unverzüglich nach ihrem Auftreten an SBerndt-IT gemeldet werden, jedoch spätestens eine Woche nach deren Feststellung.
e) Das defekte Teil oder Gerät ist vom Kunden mit einer genauen schriftlichen Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung frei an SBerndt-IT zurückzusenden oder durch SBerndt-IT zurückholen zu lassen.
f) Bei einer berechtigten Mängelrüge übernimmt SBerndt-IT die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.
g) Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass sich darauf keine Daten befinden die nicht ausreichend gesichert sind (Backup, Kopie usw.), da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. SBerndt-IT übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung, sowie Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst werden durch SBerndt-IT nicht übernommen. SBerndt-IT übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften bei Durchführung der Nacherfüllung.
h) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, welches insbesondere für Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien gilt.
i) Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Käufer sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung.


9. Zahlung:


a) Rechnungen sind sofort fällig, außer es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
b) Die Zahlungsweise kann individuell für jeden Kunden und jeden Auftrag festgelegt werden und wird auf Grund einer Bonitätsprüfung und unseren persönlichen Erfahrungen gewählt.
c) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers, per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
d) Die Ware kann gegen eine Gebühr gegen Transportschaden versichert werden.
e) Bei Zahlungsverzug berechnen wir den zum Eintritt des Verzuges gesetzlich höchstzulässigen Zinssatz.
f) SBerndt-IT ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
g) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SBerndt-IT über den Betrag verfügen kann.
h) Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung.
i) Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, werden ausstehende Lieferungen erst nach Zahlungseingang für vorherige Lieferungen und auf Vor- oder Barkasse ausgeführt. Gleiches gilt für Firmen die sich in einem Insolvenzverfahren befinden.
j) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
k) Mit Annahme der AGBs wird dem Versand der Angebote und Rechnungen per eMail zugestimmt. Falls dies nicht gewünscht sein sollte, bitten wir Sie dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


10. Eigentumsvorbehalt:


a) Die Ware bleibt Eigentum der SBerndt-IT (Vorbehaltsware) bis die Zahlung in vollem Umfang geleistet ist.
b) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist SBerndt-IT berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der SBerndt-IT hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.


11. Haftungsbeschränkung:


Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns und unsere Vorlieferanten als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sowie deren Vorlieferanten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.


12. Verwendung der Produkte:


Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.


13. Datenschutz und Datenspeicherung:


Die SBerndt-IT ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.


14. Anwendbares Recht:


a) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SBerndt-IT und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Aschaffenburg für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten zuständig. SBerndt-IT ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
b) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.